Das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat heute, aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgericht Sigmaringen, entschieden, dass größere Geschäfte öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800m² beschränken.
Anderen Medienberichten zufolge, hatte das Verwaltungsgericht am MIttwochmittag entschieden, dass ein Modehändler aus Ulm sein Geschäft öffnen darf, wenn er seine eigentlich rund 7.000 Quadratmeter auf 800 begrenze.
Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.