Sonst sind Geldstrafen von bis zu 1000 Euro. Im Wiederholungsfall sogar von bis zu 25.000 Euro möglich. Im öffentlichen Bereich ist es nur erlaubt, gemeinsam mit einer einzigen Person unterwegs zu sein.
Dabei muss ein Mindestabstand eingehalten werden. Im privaten Bereich sind Treffen von maximal fünf Personen erlaubt. Durch die Maßnahmen würden die Bürger vor einer Infektion geschützt.