Ausgenommen von der Schließung sind Hubschrauber, für die es am Flughafen eigene Start- und Landestellen gibt. Deshalb sind etwa Flüge der Polizeihubschrauber weiterhin möglich. Dringende Flüge können während der Schließung über benachbarte Flughäfen, etwa den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden, abgewickelt werden. Über diesen Flughafen ist auch die Versorgung der Bevölkerung mit eiliger Luftfracht u.a. für medizinische Produkte gewährleistet.
Ein Verkehrsflughafen muss als öffentliche Infrastruktur während den genehmigten Betriebszeiten seinen Nutzern grundsätzlich zur Verfügung stehen. Die zuständige Luftfahrtbehörde kann jedoch unter Abwägung der Interessen des Flughafens und seiner Nutzer einer Einschränkung der Betriebszeiten oder auch einer zeitlich befristeten Schließung etwa für die Durchführung von Bauarbeiten zustimmen. Von dieser Möglichkeit hat das Verkehrsministerium Gebrauch gemacht. Die Nutzer des Flughafens haben in der Anhörung ganz überwiegend Verständnis für das Vorhaben gezeigt.
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