Gewerbe- und Vergnügungssteuerzahlungen, die bis zum 31. Dezember 2020 fällig sind, können so sogar zinslos ausgesetzt werden. Insolvenzen müssten während der Corona-Epidemie unbedingt vermieden werden, betont der Reutlinger Oberbürgermeister Thomas Keck.
Betroffene können bei der Stadtkasse Anträge einreichen, die Informationen über Art, Höhe und das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der Steuerzahlungen enthalten müssen, sowie bis wann gestundet werden soll.