"Unser Vorgehen entspricht den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg", wie Pressesprecher Thomas Jauch betont. So habe das zuständige Ministerium für Soziales und Integration den Kommunen als zuständige Verwaltungsbehörden mitgeteilt, dass eine konsequente Vorgehensweise bei der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Corona-Verordnung angezeigt sei, um deren Wirkung abzusichern.
Das Ministerium hat bereits einen Bußgeldkatalog speziell zur Corona-Verordnung ausgearbeitet, an dem sich auch die Höhe der eingangs erwähnten Bußgelder orientiert.