1.Die Antragsformulare müssen beim Wirtschaftsministerium online heruntergeladen werden. Die Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und einzuscannen.
2. Die Anträge müssen auf www.bw-soforthilfe.de hochgeladen werden. Von dieser Webseite aus werden die Anträge an die zuständige IHK oder Handwerkskammer zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die IHK weist darauf hin, dass der Antragsprozess ausschließlich auf diesem Weg möglich ist, also auch nicht per Post, Fax oder E-Mail. Anträge werden auch nicht persönlich entgegen genommen.
Die Soforthilfe richtet sich insbesondere an Soloselbständige, gewerbliche und Sozialunternehmen, sowie Angehörige der Freien Berufe und Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind.
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