Foto: RTF.1-Archiv
Mietern soll von ihren Vermietern nicht gekündigt werden dürfen - wenn sie ihre Miete wegen corona-bedingter finanzieller Engpässe nicht bezahlen können. Das sieht eine gemeinsame Vorlage vor, die von Innenministerium, Justizministerium und Wirtschaftsministerium erarbeitet wurde. Die Vorlage soll ofenbar in Kürze in geltendes Recht umgesetzt werden.
Die Regelung soll für fällige Mieten ab 1. April 2020 gelten und bis 30. September 2020 zeitlich befristet sein. Das meldet n-tv.de unter Berufung auf dpa-Informationen.
Eine Verlängerung des Zeitraums sei möglich. Die Mietschulden müssen vom Vermieter zwar gestundet werden; bleiben aber bestehen.
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