Beispielsweise können Mieter, wenn ein Verstoß vorliegt, zuviel bezahlte Miete die ersten 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses zurückfordern.
Für den Tübinger Bundestagsabgeordneten der Grünen, Chris Kühn, geht der jetzige Beschluss allerdings nicht weit genug.
Es brauche noch mehr Regulierung im Mietrecht, ansonsten würden die Mieten weiter davon galoppieren, so der Abgeordnete.