Während der Verlesung der Anklageschrift schüttelte der Angeklagte mehrfach mit dem Kopf. Er schien selbst fassungslos zu sein über seine Taten, die er aber eingeräumt hat. In einem Brief an seine Opfer hat er sich bei ihnen entschuldigt. Auch vor Gericht hat er heute noch einmal sein Bedauern zum Ausdruck gebracht. Eine Gefängnisstrafe muss der 39-Jährige aber nicht befürchten. Seine Schuldunfähigkeit ist bereits durch ein psychiatrisches Gutachten festgestellt worden.
Die 5. Schwurgerichtskammer am Landgericht Tübingen hat jetzt die Aufgabe über die Unterbringung des 39-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden. Dafür sind insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Am 1. Oktober soll dann das Urteil fallen.
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