Paragraphen auf Plakat | Bildquelle: Pixabay

Reutlingen/Deutschland:

Gesetzesänderung bei sexueller Belästigung von Kindern

Stand: 17.01.20 17:18 Uhr

Wer ein Kind im Internet gezielt anspricht und versucht dieses Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, der muss bereits heute mit einer Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren rechen.

Wer allerdings nur glaubt mit einem Kind sexuell anzüglich zu kommunizieren, in Wahrheit aber mit einem verdeckten Ermittler spricht, kam bisher ohne ungeschoren davon. Dies sei im Bundestag gerade geändert worden, berichtet der Reutlinger Bundestagsabgeordnete Michael Donth. Jetzt rechtfertige der Chat mit einem verdeckten Ermittler Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von Seiten der Behörden.
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