Landgericht Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Wegen Selbstjustiz verurteilt

Stand: 15.01.20 16:25 Uhr

Das Tübinger Amtsgericht hat zwei Männer aus Mössingen wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt.

Nachdem es in dem familiär betriebenen Shisha-Laden wiederholt zu Diebstahl durch Jugendliche gekommen war, sannen die zwei Verurteilten auf Rache.

Sie machten einen der Diebe ausfindig, entführten den 14-Jährigen, bedrohten ihn mit einer Schreckschusswaffe und forderten das Diebesgut zurück.Außerdem verlangten Sie nach einem hohen Bargeld Betrag.

Das Entführungsopfer zeigte sich daraufhin selbst bei der Polizei an und machte die Polizei so auf die Täter aufmerksam.

Das Tübinger Amtsgericht betonte in der Urteilsbegründung, dass Selbstjustiz keine Losung sei und verurteilte den Hauptangeklagten zu eineinhalb Jahren Gefängnis und den mitangeklagten Cousin zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis.

Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

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