Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurde nun vom Verwaltungsgericht Sigmaringen zurückgewiesen.
Fraktionsvorsitzender der AfD Reutlingen, Hansjörg Schrade, hatte den Vorwurf erhoben, dass der alte Gemeinderat in seiner letzten Sitzung noch wesentliche Beschlüsse gefasst habe, die dem neuen Gremium vorbehalten gewesen wären.
In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgericht heißt es, dass das Gericht der Auffassung sei, dass die in der Gemeinderatssitzung behandelten Tagesordnungspunkte jedenfalls nicht als wesentlich anzusehen sind und deshalb der Antrag keinen Erfolg habe.
Auch mit der Kritik am Handeln des Oberbürgermeisters sei die Fraktion nicht durchgedrungen, da es keinen Verstoß gegeben habe, heißt es in der Pressemitteilung.
Das Urteil zur zeitgleich eingegangenen Klage steht aber nach wie vor noch aus.
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