So wurde heute beschlossen, dass Sanktionen über 30% des Arbeitslosengeldes II, oder auch bekannt als Hartz 4, verfassungswidrig seien. Laut Rosemann sei die Reform dieser Regelung längst überfällig gewesen.
Es dürfe keinen Sanktions-Automatismus mehr geben, sondern es müsse im individuellen Fall verhältnismäßig gehandelt werden, so Rosemann.Vor allem dürfe niemand in die Wohnungslosigkeit getrieben werden, betonte der Bundestagsabgeordnete in einer Pressemitteilung.