Reutlingen:
IG Metall zur abschlagsfreien Rente mit 63
Stand: 30.01.14 17:21 Uhr
Seit heute steht fest: Wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, darf ab Juli ohne Abzüge schon mit 63 Jahren in Rente gehen – sofern der Bundestag sein OK gibt. Für die IG Metall Reutlingen-Tübingen ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
Weil es eine Würdigung der Lebensleistung von diesen Leuten sei, so sagte Ernst Blinzinger, der Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Reutlingen-Tübingen. Man müsse ja 45 Versicherungsjahre haben. Das heiße: Man müsse mit 15 oder 16 Jahren begonnen haben zu arbeiten, ohne dass man arbeitslos geworden sei. Wenn ein solcher Arbeiter ausscheide ab dem 63. Lebensjahr, dann sei es eine Diskrimminierung, wenn man ihm dann noch Rentenabschläge geben würde, so Blinzinger. Die Rentenreform sei überfällig. Für Ernst Blinzinger und seine Kollegen geht sie aber noch lange nicht weit genug. Sie würden erstmal wollen, so Blinzinger, dass das nicht wieder zurück gedreht würde von 63 auf 65 mit 45 Versicherungsjahren in den nächsten 20 Jahren. Das sei ein Stand, den es heute faktisch schon gäbe. Und dann fehle ihnen alles, was dazu beitrüge, dass das Rentenniveau in der Zukunft nicht abgesenkt würde. Dem Bevollmächtigten zufolge heiße das: Das Rentenniveau, das man jetzt im Moment bei 50 Prozent habe, gehe in den nächsten Jahren runter auf zirka 43 Prozent vom letzten Einkommen. Und das müsse genauso wieder geändert werden. Von vielen Seiten gibts Kritik am neuen Rentenpaket. Es sei eine Mehrbelastung für die Beitragszahler, heißt es von Arbeitgeberseite. Man solle die Arbeit für Ältere attraktiver machen, statt Frührente zu unterstützen. Die Debatte hält der IG-Metall Bevollmächtigte für scheinheilig. In den Unternehmen sei es gerade umgedreht: Immer wenn das Unternehmen Probleme habe mit der Beschäftigung, kämen die Arbeitgeber als erstes zum Betriebsrat und zu den Gewerkschaften und würden fragen, wie sie es denn regeln könnten, dass sie die Jungen erhalten und die Älteren nach Hause schicken - zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Den Arbeitnehmern Faulheit vorzuwerfen, sei ungerecht, denn nicht alle würden früher in Rente gehen wollen. Ungerecht sei aber auch, wenn Menschen, die krankheitsbedingt früher in Rente gehen müssten, mit Abschlagszahlungen bestraft würden. Ihre Rente falle eh schon geringer aus, da sie zwei Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt hätten.
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