Ab 1. Januar 2020 stehen bei der Polizei der Region einige Veränderungen an:
Verkehrspolizeiliche Aufgaben sollen nun unter dem Dach einer Schutzpolizeidirektion gebündelt werden. Darüber hinaus wird der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen, der bisher die Landkreise Esslingen, Reutlingen und Tübingen umfasste um den Zollernalbkreis erweitert. Dadurch entsteht ein Zuständigkeitsbereich mit mehr Fläche als das Saarland.
Die Andockung des Zollernalbkreises habe die Geographie des Zuständigkeitsbereiches des Polizeipräsidiums stark verändert, erklärte Polizeipräsident Alexander Pick. Darauf müsse man reagieren, so wurde der Kriminaldauerdienst von Nürtingen nach Reutlingen verlagert .
Grundsätzlich geht mit der Erweiterung um den Zollernalbkreis eine sogenannte "Versüdlichung" einher, damit der Zollernalbkreis weiterhin ohne Zeitverzögerung erreicht werden kann. Außerdem soll im neuen Zuständigkeitsbereich eine neue siebenköpfige Rauschgiftsermittlungsgruppe eingerichtet werden.
Eine weitere Folge der erneuten Reform, die letzte landesweite Reform wurde 2014 umgesetzt, ist eine Optimierung der Verkehrsunfallaufnahme. Durch die "alte" Reform kam es wohl zu Verzögerungen. Das hatte natürlich zu Kritik geführt.
Für den Bürger, versicherte Polizeipräsident Alexander Pick, ändere sich durch die grioßangelegte Reform kaum etwas. Die polizeiliche Dienstleistung, die der Bürger erwarte, bekäme der Bürger weiterhin wie gehabt.
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