Blitzanlage | Bildquelle: pixelio.de - Matthias Bozek Foto: pixelio.de - Matthias Bozek

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Bayern nimmt sich Baden-Württemberg zum Blitzer-Vorbild

Stand: 16.10.19 11:13 Uhr

Der Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat heute beschlossen, dass die Aufstellung von stationären Blitzern auf Bayerns Straßen deutlich erleichtert werden soll. Als Vorbild wurde Baden-Württemberg angeführt: Hier gebe es über 1000 feste Blitzer, in Bayern dagegen nur 24.

Die Aufstellung von stationären Blitzern auf Bayerns Straßen soll deutlich erleichtert werden. Die Entscheidung geht auf eine Initiative der SPD-Fraktion zurück, die einen entsprechenden Antrag gestellt hatte und dabei auf Baden-Württemberg verwies. Die Kriterien für die Aufstellung seien in Bayern bisher so eng gefasst, dass sie kaum erfüllt werden könnten.

„Stationäre Blitzer sollten nicht nur dort aufgestellt werden können, wo schon Unfälle passiert sind. Geschwindigkeitsmessungen dienen auch der Prävention, insbesondere vor Kindergärten, Schulen oder Seniorenwohnheimen", erläuterte SPD-Kommunalexperte Klaus Adelt. "Die alten Richtlinien des Innenministeriums müssen daher dringend auf die Höhe der Zeit gebracht werden!"

Demnach sollten alleine die Straßenverkehrsbehörden über die Aufstellung von stationären Blitzern entscheiden, ohne dass – wie bisher – eine Genehmigung beim Verkehrsministerium eingeholt werden muss. „Die Kommunen wissen am besten, wo eine Verkehrsüberwachung sinnvoll und notwendig ist. Es gibt keinen Grund, für jeden Blitzer eine Genehmigung aus München zu verlangen, das ist zentralistisch und bürokratisch", erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

Der Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat beschlossen, dass die Staatsregierung den Kriterienkatalog überarbeiten muss, so dass das Aufstellen stationärer Blitzer durch die Kommunen deutlich erleichtert wird. „Wir freuen uns darüber, dass unser Anliegen, Bayerns Straßen sicherer zu machen, eine breite Mehrheit gefunden hat", erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer Volkmar Halbleib, der den Antrag initiiert hat.

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