Zudem wurde berichtet, dass der Angreifer einer Clownsekte im Reutlinger Bereich angehören solle und eine weitere Straftat bevorstehen könnte. Die in der Falschmeldung dargestellten Ereignisse seien frei erfunden, heißt es von Seiten des Polizeireviers Reutlingen.
Aktuell prüft das Polizeirevier Pfullingen ob der Tatbestand des Störens des öffentlichen Friedens durch Androhen einer Straftat gegeben ist.