In einem gemieteten Sportwagen soll der Angeklagte mit Tempo 160 bis 165 durch die Stuttgarter Innenstadt gerast sein. An einer Kreuzung musste er einem anderen Fahrzeug ausweichen. Er verlor laut Anklage die Kontrolle über seinen Wagen und prallte mit hoher Geschwindigkeit in ein anderes Auto. Dessen Insassen - ein 25 Jahre alter Mann und seine 22 Jahre alte Beifahrerin aus Nordrhein-Westfalen - kamen bei dem Aufprall ums Leben. Die Opfer lebten erst seit Kurzem in Stuttgart.
Der Fall ist der erste Prozess wegen Mordes gegen einen Raser in Baden-Württemberg. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Dass nun eine Mordanklage daraus wurde, hat mit den Ermittlungsergebnissen zur Geschwindigkeit des Fahrers zu tun. Der Bordcomputer hatte registriert, dass der Angeklagte bis kurz vor dem Unfall mit Vollgas unterwegs war. Er habe den Tod anderer zumindest billigend in Kauf genommen, indem er trotz unklarer Verkehrslage auf die Kreuzung zugerast sei, so die Staatsanwaltschaft.
Lesen Sie auch: Mutmaßlicher Todesraser von Stuttgart ließ wichtige Beweismittel vernichten - Handyvideos gelöscht
Bedeckt 0 / 0° C Luftfeuchte: 85% |
Bedeckt -1 / 0° C Luftfeuchte: 91% |
Bedeckt -3 / -2° C Luftfeuchte: 87% |