Dass die Pilze - bedingt durch das feuchtwarme Wetter - dieses Jahr schon früher aus dem Boden sprießen, ist offensichtlich auch zwei in der Schweiz wohnhaften Italienern nicht entgangen. Um den Eingriff in die Natur jedoch in Grenzen zu halten, ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz lediglich gestattet, pro Person und Tag jeweils ein Kilogramm Pilze zu sammeln.
Bei der Kontrolle am Zollamt Laufenburg stellten die Zöllner bei den beiden Männern insgesamt aber neun Kilogramm Steinpilze fest. Deshalb wurde gegen die Pilzsammler wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt knapp 900 Euro für die zu erwartenden Bußgelder konnten die beiden Männer ihre Heimreise mit den ihnen verbliebenen zwei Kilogramm Pilzen fortsetzen. Die restlichen Pilze wurden beschlagnahmt.
Quelle: Hauptzollamt Singen
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