Reutlingen/Mannheim:
Vergleichsvorschlag im "Zelle"-Streit
Stand: 29.01.14 17:08 Uhr
Der Reutlinger Jugendclub "Zelle" soll bei öffentlichen Konzerten auf dem Gelände in Zukunft für den Ausschank von Getränken eine Gaststätten-Erlaubnis beantragen.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim heute entschieden. Außerdem müsse der Club Vertretern der Stadt den Zutritt zum Gelände jederzeit gestatten. Eine Verfügung der Stadt hatte der "Zelle" den Ausschank alkoholischer Getränke auf dem Gelände bisher untersagt. Beide Seiten können jetzt bis März über den Vergleichsvorschlag nachdenken.
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