Er soll seine Stieftochter – zum Tatzeitpunkt noch minderjährig – mehrfach sexuell missbraucht haben. In erster Instanz war der Angeklagte vom zuständigen Amtsgericht zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Das war der Staatsanwaltschaft zu wenig – sie legte Berufung ein. Der Prozess war heute neu verhandelt worden.