Onlinehandel | Bildquelle: RTF1

Antrag:

Verbraucherschutzminister sollen Ticket-Wucher im Internet stoppen

Stand: 23.05.19 09:58 Uhr

Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer sollen Wucher-Preisen beim Weiterverkauf von Tickets im Internet einen Riegel vorschieben. Bei der Konferenz der Verbraucherschutzminister ab heute in Mainz will Bayern einen entsprechenden Antrag einreichen. Hauptforderung: Mehr Transparenz.

Das Verbraucherschutzministerium Bayern will unseriöse Ticket-Zweitmärkte im Internet stoppen. Das betonte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber heute in München. "Das Internet wird immer mehr zum Handelsplatz. Deshalb brauchen wir auch dort verbindliche Regelungen, die die Interessen der Verbraucher schützen. Das gilt insbesondere dort, wo Verbrauchern besondere Nachteile drohen. Die Abzocke von Verbrauchern auf unseriösen Ticketbörsen im Internet soll gestoppt werden."

Bayern will eine Verpflichtung für die Plattform-Betreiber, die Originalpreise der Tickets anzugeben. "Das wäre ein wichtiger Schritt angesichts eines wachsenden Graumarktes mit teils deutlich überhöhten Ticketpreisen", so Glauber. "Es muss außerdem Schluss damit sein, dass Kunden durch falsche Einblendungen über die Verfügbarkeit des ausgewählten Angebots und die aktuelle Nachfrage zu einer Bestellung gedrängt werden."

Das bisher geltende Recht reiche nicht aus, um den Verbraucher vor Intransparenz und der Gefahr der Schutzlosigkeit bei Mängeln zu bewahren. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur europäischen Verbraucherrechterichtlinie sei der Bund gefordert, diesen Praktiken im nationalen Recht einen Riegel vorzuschieben, so Glauber.

Insbesondere soll für mehr Transparenz gesorgt werden. Dazu soll eine Verpflichtung der Betreiber von Online-Marktplätzen gesetzlich geregelt werden, die zur Angabe von Anschrift und Identität desjenigen zwingt, der auf dem Vermittlungsportal als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen anbietet. So soll ein zivilrechtlicher Regress bei Mängeln erleichtert werden.

Maximal 25 Prozent Aufschlag auf Originalpreis

Der zulässige Preisaufschlag gegenüber dem Originalpreis sollte bei einem Weiterverkauf von Veranstaltungskarten außerdem zukünftig nicht mehr als 25 Prozent betragen dürfen, so der Bayerische Antrag. Bei Verstößen sei als ultima ratio auch die Sanktionierung in Form von Geldbußen denkbar, um dem Verbot von überhöhten Preisaufschlägen Nachdruck zu verleihen. Ein weiterer rechtlicher Hebel für einen besseren Schutz der Verbraucher könnte es laut dem bayerischen Verbraucherschutzministerium sein, den Plattform-Betreibern die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass die eingeblendeten Angaben zur aktuellen Nachfrage und Verfügbarkeit wahr sind.

Ticketzweitmarktplattformen bieten abseits offizieller Veranstalterseiten und autorisierter Tickethändler auch Privatverkäufern die Möglichkeit, ihre bereits erworbenen Tickets anonym weiterzuverkaufen. Aus aktuellen Untersuchungen der Verbraucherverbände geht hervor, dass die Zahl der Beschwerden von Verbrauchern, die auf dem Ticketzweitmarkt Veranstaltungstickets erworben haben, in erheblichem Maße gestiegen ist. Oftmals erhalten sie demnach ungültige oder falsche Tickets oder können diese nur zu vom Originalpreis stark abweichenden, intransparenten Preisen erwerben. Handlungsbedarf besteht vor allem deshalb, weil das geltende Recht nur unzureichende Regelungen bietet, um unseriösen Geschäftsmodellen von Ticketbörsen entgegenzuwirken und bestehende zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

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