Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vor. Hier betont das Gericht, dass die NO2 Grenzwerte einzuhalten sind. Ein Mittel um dies zu erreichen, könnten Dieselfahrverbote sein. Das Verkehrsministerium hat angekündigt, Revision einzulegen.
Die IHK Reutlingen spricht sich weiterhin ausdrücklich gegen Dieselfahrverbote aus. Aus Sicht der Wirtschaft müsse hier immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Daran ändere auch die jetzt veröffentlichte Urteilsbegründung nichts.
Heiter -3 / 0° C Luftfeuchte: 84% |
Heiter -1 / 0° C Luftfeuchte: 76% |
Klar -2 / 0° C Luftfeuchte: 93% |