Wahlurne | Bildquelle: RTF.1

Tübingen/Baden-Württemberg:

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Stand: 06.04.19 13:36 Uhr

Nach langen Debatten hat der baden-württembergische Landtag nun entschieden, dass Menschen mit Behinderung ebenfalls wählen dürfen.

Rechtzeitig zur Kommunalwahl kommt jetzt das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung. Das hat der Landtag am Mittwoch mit einer Abstimmung beschlossen. Der Tübinger Daniel Lede Abal, Mitglied des Landtags, begrüßt die Entscheidung. Es sei das erklärte Ziel der Grünen gewesen, das Gesetz noch rechtzeitig für die Kommunalwahl zu beschließen. Der neue Beschluss gilt für Menschen mit behinderung, die für alle Lebensangelegenheiten einen gesetzlichen Betreuer haben. Am 26. Mai dürfen damit nun rund 6.000 weitere Personen aus Baden-Württemberg wählen.
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