Stuttgart: Innenstadt | Bildquelle: RTF.1

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Diesel-Fahrverbot gilt jetzt auch für Stuttgarter Einwohner

Stand: 01.04.19 11:51 Uhr

In Stuttgart gilt das ganzjährige Verkehrsverbot für alle Diesel-Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter ab heute auch für Personen, die ihren Wohnsitz in der Stadt haben. Sie dürfen in Stuttgart nicht mehr fahren oder parken, sofern sie nicht unter eine allgemeine Ausnahme fallen oder eine Ausnahmegenehmigung haben.


Ausnahmegenehmigungen können ausschließlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt werden. Bereits seit dem 1. Januar 2019 gilt das Diesel-Verkehrsverbot für Auswärtige.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, erklärte im Vorfeld: "Wir alle wollen, dass die Luft in Stuttgart besser wird. Es geht um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Bei der Bekämpfung des Feinstaubs sind wir schon einen großen Schritt vorangekommen, das wollen wir jetzt auch beim Stickstoffdioxid schaffen. Die Bemühungen reichen noch nicht, um die Grenzwerte einzuhalten. Genau das aber ist unsere Pflicht - denn zur Luftreinhaltung gibt es höchstrichterliche Urteile."

Eingeführt wurde das Diesel-Verkehrsverbot vom Land Baden-Württemberg aufgrund zweier rechtskräftiger Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgarts (Juli 2017) und des Bundesverwaltungsgerichts (Februar 2018). Demnach ist das Land dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart enthält. Das hat die Einführung eines Verkehrsverbots für bestimmte Diesel-Fahrzeuge zur Folge. Die Stadt Stuttgart muss dieser Anordnung nachkommen. Die aktuelle 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist am 3. Dezember 2018 veröffentlicht worden.

Derzeit sind Euro-5/V-Dieselfahrzeuge vom Verkehrsverbot nicht betroffen. Ein mögliches Verkehrsverbot auch für solche Fahrzeuge wird vom Land Baden-Württemberg derzeit - aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom November 2018 - überprüft und vorbereitet. Ob ein Verkehrsverbot für Euro 5/V-Fahrzeuge erforderlich ist, soll eine Überprüfung der Luftschadstoffwerte Mitte 2019 zeigen.

Ausnahmen gelten beispielsweise für den Lieferverkehr, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen und in medizinischen Notsituationen.

Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird - darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr ausweichen können, Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken oder pflegerische und soziale Hilfsdienste. 

In berechtigten Einzelfällen können Betroffene bei der Stadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung beantragen. 

Bei Verstoß drohen 80 Euro Bußgeld

Wer gegen das Diesel-Verkehrsverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz. Zuzüglich Gebühren und Auslagen erwarten den Verkehrsteilnehmer bei Missachtung der Vorschrift Kosten in Höhe von 108,50 Euro. Es gibt keinen Punkteeintrag im Fahrerlaubnisregister.

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