Tübingen:
Keine Negativzinsen für die Kreissparkasse
Stand: 29.03.19 15:53 Uhr
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg darf nicht mehr behaupten, die Kreissparkasse Tübingen habe in einem Sparvertrag Negativzinsen verlangt - das hat das Oberlandesgericht in Stuttgart jetzt entschieden.
Vorangegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale, weil in einem Riester-Sparplan zwar ein positiver Staffelzins festgehalten war, dieser aber mit einem variablen Negativzins verrechnet wurde. Letztendlich hätten die Kunden eine positive Verzinsung bekommen, auch wenn diese geringer ausgefallen sei, so das Gericht.
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