Bundesteilhabegesetz | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen/Deutschland:

Eine Chance bieten - Wie kommt der soziale Arbeitsmarkt an?

Stand: 28.03.19 17:13 Uhr

Wer mindestens ein Jahr ohne Arbeit ist, gilt als Langzeitarbeitslos und hat es oft schwierig, wieder Arbeit zu finden. Mit dem Teilhabechancengesetz gibt es jetzt eine Möglichkeit, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Reutlinger Bundestagsabgeordnete der Grünen, Beate Müller-Gemmeke hatte ins Parteibüro der Reutlinger Grünen eingeladen um zu erörtern, wie die Umsetzung läuft.


Arbeitslosigkeit ist für viele ein Albtraum. Wirklich problematisch wird es jedoch, wenn ein Mensch lange Zeit arbeitslos ist. Vor allem Geringqualifizierte und ältere Menschen sind von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Sie haben oft wenig Chancen einen neuen Job zu finden.

Mit dem Teilhabechancengesetz versucht die Bundesregierung diesen Menschen auf dem Arbeitsmarkt wieder eine Chance zu gehen. Deshalb werden Anreize für Arbeitgeber geschaffen indem es Lohnkostenzuschüsse und Coaching gibt. Diese Unterstützung läuft nach einer gewissen Zeit aus und dann soll aus dem Langzeitarbeitslosen ein Mitarbeiter werden. Es laufe gut in Reutlingen, erklärte Müller-Gemmeke. Allerdings gebe es noch Verbesserungsbedarf. Beispielsweise beim Coaching. Die Arbeitgeber finden, dass sie das selbst machen sollten.

Für die Bundesregierung ist es natürlich von Vorteil, wenn die Menschen arbeiten. Für die Arbeitgeber indes, kann es problematisch werden einen Langzeitarbeitslosen einzustellen. Oft muss sich ein Mensch, der lange nicht mehr am Arbeitsalltag teilgenommen hat, erst wieder an diesen gewöhnen.

Das Problem sei, dass manch ein Langzeitarbeitsloser, der neu in einen Betrieb komme, keinen Erlös generiere, erklärte Wolfgang Grulke von der ridaf gGmbH. Das führe manchmal zu einem finanziellen Problem. Die Beschäftigungsträger wollen dennoch weiterhin Langzeitarbeitslosen eine Chance geben. Allerdings brauche es entsprechende Unterstützung, sodass sich ein Arbeitgeber nicht fragen müsse, ob er es sich leisten könne.

WERBUNG:



Seitenanzeige: