Enssle sagte weiter: „Das wichtigste Signal für den NABU ist, dass mit dem Gesetz festgeschrieben wird, dass der Staatswald – und damit 24 Prozent der Waldfläche im Land – ökologisch vorbildlich sowie sozial und ökonomisch ausgewogen bewirtschaftet werden soll. Damit setzt Baden-Württemberg den bisher erfolgreich gegangenen Weg im Staatswald fort."
Im Gesetzentwurf werden demnach auch Mindeststandards für die nachhaltige Bewirtschaftung des Privat- und Kommunalwaldes formuliert. „Diese sind im Vergleich zu anderen Bundesländern eher schwach, da hätten wir von Grün-Schwarz mehr erwartet. Ich wundere mich daher, dass die CDU-Landtagfraktion und einige Forstverbände bis zuletzt so erbittert gegen diese Mindeststandards gewettert haben. Dabei sollte es doch selbstverständlich sein, dass die Wälder nachhaltig und schonend bewirtschaftet werden, egal ob im Staats-, Kommunal- oder Privatwald."
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