Der 30-jährige tunesischen Staatsangehörige Sief Allah H. und die 43-jährige deutsche Staatsangehörige Yasmin H. sind laut Bundesanwaltschaft hinreichend verdächtig, vorsätzlich eine biologische Waffe hergestellt und dadurch eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Die Behörde hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage erhoben.
Darüber hinaus werden Sief Allah H. zwei weitere Fälle der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Bei diesen beiden Fällen soll ihn Yasmin H. unterstützt haben. Überdies ist Sief Allah H. wegen versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt.
Sief Allah H. und Yasmin H. identifizieren sich laut Bundesanwaltschaft seit längerer Zeit mit den Zielen und Wertvorstellungen der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)". Vor diesem Hintergrund fassten sie im Herbst 2017 offenbar den Entschluss, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben und hierzu inmitten einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zu zünden. Das Ziel: Eine möglichst große Anzahl von Personen töten und verletzen. In der Folgezeit informierten sich die Angeschuldigten laut Anklage im Internet und über Messenger-Dienste über die Begehung von Anschlägen und den Bau von Sprengvorrichtungen. Sie beschafften sich Feuerwerkskörper und extrahierten aus ihnen explosives Pulver.
Erfolgreicher Sprengversuch
Mit einem Teil dieser Substanz führte Sief Allah H. erfolgreich einen Sprengversuch durch. Später befassten sie sich mit der Herstellung des Sprengstoffs Ammonal und der Verwendung von Metallkugeln beim Bau eines Sprengsatzes.
Giftstoff Rizin hergestellt
Zudem entschlossen sich die beiden Verdächtigen laut Bundesanwaltschaft, bei ihrem Anschlagsvorhaben auch den Giftstoff Rizin einzusetzen. Sie verschafften sich demnach die Kenntnisse darüber, wie diese biologischen Waffe hergestellt werden kann und wie sie wirkt.
Die zur Herstellung von Rizin benötigten Rizinussamen, insgesamt ungefähr 3.300 Stück, sollen sie über den Online-Handel bezogen haben. In der Folgezeit gelang es den Angeschuldigten laut Anklage, Rizin herzustellen. Die Produktion einer größeren Menge Rizin und der Bau einer Sprengvorrichtung sei ihnen nur aufgrund der Festnahme von Sief Allah H. nicht mehr möglich gewesen.
Sief Allah H. soll außerdem in die Türkei gereist sein, um sich in Syrien dem "Islamischen Staat" als Kämpfer anzuschließen. Yasmin H. unterstützte ihn demnach dabei, indem sie die Flüge und Unterkünfte für seinen Aufenthalt in der Türkei buchte und ihm Geld zukommen ließ. Seine Weiterreise von der Türkei nach Syrien scheiterte in beiden Fällen. Jeweils im Anschluss kehrte Sief Allah
H. nach Deutschland zurück, so die Bundesanwaltschaft.
Im Frühjahr 2018 soll Sief Allah H. über das Internet und über einen Messenger-Dienst Propagandatexte des "IS" sowie mehrere Nachrichten über Anschläge und Selbstmordattentate verbreitet haben. Zuvor hatte er gegenüber einem Dritten - ebenfalls über einen Messenger-Dienst - laut Bundesanwaltschaft seine Bereitschaft zu dieser Medien- und Propagandaarbeit für den "IS" erklärt. Dabei ging er offenbar davon aus, mit einem Mitglied dieser Terrororganisation in Kontakt zu stehen.
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