Landgericht Hechingen | Bildquelle: RTF.1

Hechingen:

Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung

Stand: 27.02.19 15:31 Uhr

Das Hechinger Landgericht hat heute sein Urteil im Prozess um den tödlichen Hundebiss von Frohnstetten, im Mai 2017 gefällt: nachdem die Hundehalter in Berufung gegangen waren, hat das Landgericht Hechingen sie am Mittwochnachmittag zu Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.


Die Hundehalterin wurde, nach einem psychatrischen Gutachten, zwar für vermindert schuldfähig, aber nicht für schuldunfähig eingestuft.

Der Verteidiger des Paares forderte erneut einen Freispruch. Der Staatsanwalt forderte für beide Bewährungsstrafen, da beide Hundehalter gewusst hätten, dass der Zaun zu niedrig für den aggressiven Hund war.

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