Die Hundehalterin wurde, nach einem psychatrischen Gutachten, zwar für vermindert schuldfähig, aber nicht für schuldunfähig eingestuft.
Der Verteidiger des Paares forderte erneut einen Freispruch. Der Staatsanwalt forderte für beide Bewährungsstrafen, da beide Hundehalter gewusst hätten, dass der Zaun zu niedrig für den aggressiven Hund war.
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