Um einen Hausbesuch zu bekommen, muss grundsätzlich lediglich ein sogenannter Behandlungsvertrag zwischen Patient und Arzt bestehen. "Sobald man schon einmal in der Praxis war und die Versichertenkarte dort eingelesen wurde, gilt dieser Vertrag als geschlossen - das ist alles", erläutert Friemelt im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".
Diese Vereinbarung beinhaltet für den Arzt die Verpflichtung, den Patienten bei Bedarf auch zu Hause zu behandeln, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in die Praxis kommen kann und der Weg nicht zumutbar ist. Allerdings muss der Hausbesuch medizinisch gerechtfertigt sein. Auch der Wohnort und die Entfernung spielen eine Rolle.
Bleibt der Arzt bei seiner Absage, können sich Patienten an ihre Versicherung oder an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Zwar zwingen Beschwerden keinen Arzt zu einem Besuch. Doch: "Nur wenn sich viele Betroffene engagieren, entsteht ein Problembewusstsein und vielleicht eine Besserung der Situation", so Friemelt.
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