In diesem Garten war der Hund unbeaufsichtigt angeleint, als er sich losgerissen hatte, über den Zaun gesprungen war und die Passantin angefallen hatte. Seine Besitzer waren in Berufung gegangen, nachdem das Amtsgericht Sigmaringen sie wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von ein-einhalb und zwei Jahren und Sozialstunden verurteilt hatte.
Für den Prozess vor dem Hechinger Landgericht sind zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt.
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