Autos auf der Straße | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Freie Fahrt - Diesel-Fahrverbote in Stuttgart gelten nicht für Handwerker

Stand: 15.01.19 08:31 Uhr

Die Diesel-Fahrverbote, die seit dem 1. Januar in Stuttgart in Kraft sind, gelten nicht für Handwerker. Sie müssen keine Ausnahmegenehmigung beantragen und haben in der Landeshauptstadt freie Fahrt. Allerdings müssen die Fahrzeuge der Handwerker als solche zu identifizieren sein.


Sollte sich keine Firmenwerbung auf dem Auto befinden, rät die Stuttgarter Handwerkskammer eine Kopie der Handwerkskarte hinter die Windschutzscheibe zu legen. Falls das Firmenauto nicht als solches zu identifizieren ist, muss ein Handwerker trotzdem mit einem Bußgeld rechen.
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