Der Anruf ist ein weiteres Indiz dafür, dass Chérif C. Verbindungen nach Deutschland hat. 2016 war er in Deutschland vom Amtsgericht Singen zu einer Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er in eine Apotheke in Engen in Baden-Württemberg sowie in eine Zahnarztpraxis in Mainz eingebrochen war. 2017 wurde er von den deutschen Behörden nach Frankreich ausgewiesen und mit einer Wiedereinreisesperre belegt.
Den deutschen Behörden war nicht bekannt, dass Chérif C. In Frankreich als islamistischer Gefährder geführt wird, obwohl er im Grenzbereich zu Deutschland lebt und in Deutschland in Haft gewesen ist. Auch das Schengeninformationssytem enthielt keinen Vermerk, dass Chérif C. in Frankreich als Gefährder geführt wird, sondern lediglich den Hinweis auf die Einreisesperre nach Deutschland.
![]() | Klar 15 / 19° C Luftfeuchte: 58% |
![]() | Klar 21 / 24° C Luftfeuchte: 31% |
![]() | Klar 14 / 18° C Luftfeuchte: 62% |