Waldbrand | Bildquelle: RTF.1

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Neuer Bußgeldkatalog für Umweltsünden

Stand: 02.12.18 16:40 Uhr

Ab dem 1. Dezember tritt ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft. Insgesamt enthält er 840 Tatbestände in Kategorien wie Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Bodenschutz oder Pflanzenschutz.

Gültig ist er dann bis zum 30. November 2025. Insbesondere gilt ab dem 1. Dezember 2018 ein deutlich höherer Bußgeldrahmen für das unzulässige Entsorgen von Hausmüll. Wer nun beispielsweise Zigarettenkippen oder Obst auf die Straße wirft, kann jetzt – statt bisher mit einem Bußgeld von 10 bis 25 Euro – mit einem Strafe von 50 bis 250 Euro belangt werden. Das Liegenlassen von schneidenden Gegenständen wie Glasflaschen kann zukünftig mit bis zu 800 Euro geahndet werden
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