Bei dem Anschlag war der damalige Innenverteidiger Marc Bartra mit schweren Verletzungen am Unterarm betroffen, ein Polizist hatte ein Knalltrauma erlitten.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten forderte nun eine Haftstrafe von weniger als zehn Jahren. Der 26-jährige Angeklagte, der wohnhaft in Rottenburg ist und Tübingen gearbeitet hatte, hätte sich nur der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig gemacht und sollte nicht wegen versuchten Mordes verurteilt werden.