Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört, dass die Transplantationsbeauftragten an den Kliniken mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen. Es soll künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben. Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Der Aufwand wird vollständig refinanziert.
Außerdem wird die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken deutlich gestärkt. Sie sind auf den Intensivstationen hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen.
Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser
Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozess einer Organspende besser vergütet. Denn auch ökonomische Erwägungen gelten als Grund für die nach wie vor zu geringe Zahl von Organspenden. An einer Entnahme ist für eine Klinik nicht allzuviel zu verdienen.
Kleinere Entnahmekrankenhäuser werden künftig durch qualifizierte Ärzte unterstützt. Bundesweit wird ein entsprechender Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend und regional qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Dieser ist die Voraussetzung für eine Organentnahme.
Potentielle Organspender werden besser erkannt und erfasst
Mit der Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems wird die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen. Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle für Organspenden, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, intern erfasst und bewertet werden.
Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen dann den Entnahmekrankenhäusern und den zuständigen Landesbehörden übermittelt und veröffentlicht werden.
Angehörige sollen besser betreut werden
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung wird insbesondere der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender klar geregelt. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.
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