Volkswagen-Emblem | Bildquelle: pixabay.com

Verjährung vermeiden:

Schadenersatzansprüche gegen VW wegen Diesel-Manipulation jetzt anmelden

Stand: 30.10.18 14:02 Uhr

Verbraucherschützer und Juristen raten allen Käufern von Pkw mit manipulierten VW-Diesel-Motoren, bis Ende dieses Jahres ihre Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer geltend zu machen. Sonst verjähren womöglich Ansprüche. Betroffen sind Modelle der Marken VW, Audi, Skoda und Seat. Lesen Sie auch, wann eine Musterfeststellungsklage zusammen mit anderen und wann eine individuelle Klage besser ist.

"Wenn man nichts tut, verjähren die Ansprüche", erklärt Rechtsanwalt Philipp Caba im MDR-Magazin "Umschau". Seine Kanzlei war in dieser Sache mehrfach mit Einzelklagen gegen VW erfolgreich. Ab November gibt es neben der individuellen Einzelklage auch die Möglichkeit, sich einer Art Sammelklage, der Musterfeststellungsklage, anzuschließen.

Die Musterfeststellungsklage reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zusammen mit dem Automobilclub ADAC gegen den VW-Konzern ein. Betroffene Verbraucher, deren Fahrzeug mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet sind, können sich kostenlos anschließen. Nach Auskunft des VZBV haben sich mehr als 34.000 Interessierte bei ihrem Info-Newsletter zur VW-Musterfeststellungsklage angemeldet. Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern beraten ebenfalls zum Thema. Ab Mitte November können sich Betroffene in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen lassen.

Die Musterfeststellungsklage hat nach Ansicht von Jan-Eike Andresen, Mitbegründer des Prozessdienstleisters myRight, nicht nur Vorteile. Sein Unternehmen vertritt derzeit etwa 15.000 Geschädigte gegen VW vor Gericht. Er verweist auf den Faktor Zeit und schätzt ein, dass mit einer Entscheidung bei der Musterfeststellungsklage frühestens in zwei Jahren zu rechnen sei. Zudem muss danach jeder Teilnehmer der Musterfeststellungsklage noch die Höhe des Schadensersatzes in einer separaten Klage gegen VW klären. Bei individuellen Klagen geht das schneller. Dabei trägt der Kunde aber das volle Prozesskostenrisiko. Anwalt Philipp Caba empfiehlt deshalb: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, um die Prozesskosten abzudecken, solle bis Ende des Jahres eine Einzelklage anstreben. Für alle anderen sei die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ratsam.

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