In ihrer elfseitigen Begründung legen die Rechtsexperten dar, dass im Fall des katholischen Missbrauchsskandals ein zwingender Anlass zur Einleitung von "Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter" besteht, "etwa für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten."
Der Mustertext der 27 Strafanzeigen wurde am Sonntagabend auf der Website des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) veröffentlicht. Vorab hatte das Nachrichtenmagazin "Der SPIEGEL" über die Strafanzeigen berichtet.
In ihrem Schreiben zeigen sich die Strafrechtsprofessoren Holm Putzke, Rolf Dietrich Herzberg, Eric Hilgendorf, Reinhard Merkel, Ulfrid Neumann und Dieter Rössner überrascht darüber, "wie zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit (bislang) mit dem alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen."
Nach einer Erörterung der vorliegenden Befunde zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker, der Verjährungsfristen und der Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) kommen die Juristen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zu einem klaren Ergebnis: "Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Ermittlungen, namentlich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten, § 152 Abs. 2 StPO, liegen vor; das Gleiche gilt für die Möglichkeit von Durchsuchungsanordnungen (§§ 103, 105 StPO)." Es sei daher zwingend, "dass entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden. Die Staatsanwaltschaften müssen die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen bei den Diözesen anfordern."
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