420 Jahre Osiander | Bildquelle: RTF.1

Tübingen / Reutlingen:

Osiander-Klage gegen Rentenbescheid abgewiesen

Stand: 04.10.18 17:18 Uhr

Im Fall der Klage der Buchhandlung Osiander, mit Hauptsitz in Tübingen, gegen einen Bescheid der Rentenversicherung über eine Nachzahlung in Höhe von 116.000 Euro hat das Sozialgericht Reutlingen jetzt die Klage abgewiesen.

Der Buchhändler müsse die ausstehende Forderung begleichen. Es handelt sich um Sozialabgaben für zwei Geschäftsführer. Diese seien selbstständig tätig gewesen und nicht als Angestellte, hieß es von Seiten des Unternehmens. Der Richter sah das jetzt anders: Die beiden Geschäftsführer wären in der Gesellschafterversammlung stimmberechtigt gewesen, was dafür spreche, dass sie eben doch Angestellte gewesen seien. Medienberichten zu Folge will Osiander in Berufung gehen.
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