Trotz anderslautender Signale, die er während des gesamten Jahres wahrgenommen habe, habe Grün-Schwarz "weder die Notwendigkeit noch die Dringlichkeit erkannt, Mittel zur Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Dienst bereitzustellen" - obwohl es dem Land finanziell gut gehe wie nie zuvor.
Nun will der Beamtenbund mit einer Verfassungsklage eine Verbesserung speziell für die niedrigen Besoldungsgruppen erzwingen. Die Einkommen etwa in den Gruppen A5 und A6 hält er bei zwei oder mehr Kindern für verfassungswidrig - vor allem in den Großstädten mit hohen Lebenshaltungskosten. Das von Karlsruhe aufgestellte Abstandsgebot von 115 Prozent des sozialhilferechtlichen Existenzminimums werde bei diesen Beschäftigten verletzt. Der Beamtenbund will nun mit betroffenen Beamten Kontakt aufnehmen und Anfang 2019 die Verfassungsklage gegen die Besoldung des Jahres 2018 einreichen. Die Landesregierung habe ihm mitgeteilt: die Besoldung sei als verfassungskonform eingestuft worden. "Dann lassen wir das mal vom Gericht prüfen", sagte Rosenberger.
Für diesen Fall hatte sich der Beamtenbund schon im vorigen Jahr ein Gutachten von der Verwaltungswissenschaftlerin Gisela Färber aus Speyer anfertigen lassen.
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