Busfahrt | Bildquelle: pixabay.com

TÜV Bus-Report:

Reise- und Linienbusse werden sicherer

Stand: 18.09.18 12:59 Uhr

Die technische Sicherheit von Bussen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Das zeigen die Ergebnisse des "TÜV Bus-Reports 2018". Die TÜV-Prüfer haben bei 12,2 Prozent aller bei der Hauptuntersuchung begutachteten Reise- und Linienbusse "geringe Mängel" und bei 15,3 Prozent "erhebliche Mängel" festgestellt.

Bei erheblichen Mängeln muss der Bus zunächst repariert und dann erneut begutachtet werden. Die Einstufung als "verkehrsunsicher", die zur sofortigen Stilllegung führen würde, ist statistisch zu vernachlässigen. Zum Vergleich: Im letzten TÜV Bus-Report 2015 wiesen 14,5 Prozent der Busse geringe Mängel auf, 18,5 Prozent erhebliche Mängel und 0,1 Prozent galten als verkehrsunsicher. "Busse gehören heute Dank der regelmäßigen Prüfungen zu den sichersten Verkehrsmitteln in Deutschland", sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband (VdTÜV), im Vorfeld der IAA Nutzfahrzeugmesse in Hannover. Hersteller und Bus-Unternehmen dürften sich aber nicht auf den Ergebnissen ausruhen. Als Schwachpunkte machten die TÜV-Prüfer Defekte an der Beleuchtung sowie Ölverlust am Motor aus.

Die so genannten Kraftomnibusse, die acht oder mehr Fahrgastplätze haben, müssen in Deutschland alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung. Zusätzlich durchlaufen sie nach einem Jahr alle sechs und nach drei Jahren sogar alle drei Monate Sicherheitsprüfungen mit einem etwas abgespeckten Prüfumfang. Nach den Ergebnissen des TÜV-Reports steigen die Mängelquoten mit dem Alter der Fahrzeuge kräftig an. Immerhin 5,3 Prozent der Busse haben bei der ersten Hauptuntersuchung nach einem Jahr erhebliche Mängel, nach fünf Jahren 11,5 Prozent, nach zehn Jahren 17,3 Prozent. Im Durchschnitt sind die Busse aktuell 8,6 Jahre alt und haben eine durchschnittliche Fahrleistung von rund 57.000 Kilometern pro Jahr. Auffälligstes Problem ist die Beleuchtung hinten, die im Schnitt bei 6,8 Prozent der Busse beanstandet wurde. Die Umrissleuchten waren bei 6,1 Prozent defekt. "Eine funktionierende Beleuchtung darf insbesondere in der dunklen Jahreszeit nicht unterschätzt werden", sagte Goebelt. Zudem könnten die Busfahrer diese Defekte leicht selbst erkennen. Die Fahrer sind eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet, vor jeder Fahrt einen Sicherheitscheck durchzuführen.

Ein weiteres Sicherheitsproblem ist ein Ölverlust am Motor, den die Prüfer bei 6,7 Prozent aller Reise- und Linienbusse erkannt haben. "Ölverluste sind kritisch, weil sie die Umwelt schädigen und Motorbrände auslösen oder beschleunigen können", sagte Goebelt. Aufgrund der potenziellen Gefahr für die Insassen seien die Prüfer hier besonders sensibilisiert. In den vergangenen Jahren haben sich die Probleme mit der "Ölfeuchte" wegen des Trends zum "Downsizing" der Motoren verschärft. Goebelt: "Die Motoren werden immer weiter verkleinert und damit auf Abgasreduzierung getrimmt", sagte Goebelt. "Das ist gut für die Umwelt, führt bei gleicher Leistung aber zu einer höheren Belastung der Dichtungen."

Erfreulich ist aus Sicht der TÜV-Prüfer, dass andere sicherheitsrelevante Komponenten nur selten beanstandet werden. So gibt es laut Bus-Report nur bei 1,5 Prozent der Fahrzeuge Probleme mit der Funktion der Betriebsbremsanlage und bei 0,7 Prozent mit der Lenkanlage. "Busse sind ein sehr sicheres Verkehrsmittel und schneiden bei den Hauptuntersuchungen besser ab als Nutzfahrzeuge", sagte Goebelt. Nach fünf Jahren haben beispielsweise 11,5 Prozent der untersuchten Busse erhebliche Mängel, während es bei Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen 18,8 Prozent sind.

Zunehmend in den Fokus rücken bei der Hauptuntersuchung die digital gesteuerten Fahrzeugkomponenten. Seit November 2016 ist zum Beispiel der Einbau von Notbrems- und Spurhalteassistenten in neuen Bussen Pflicht. Bei einem Notbremsassistenten berechnet der Bordcomputer aus den Informationen von Sensoren und Kameras, ob es sich um eine Gefahrensituation handelt und bremst das Fahrzeug automatisch ab. Das vermindert unter anderem das Risiko von Auffahrunfällen erheblich. Spurhalteassistenten dienen vor allem als "Einschlafwarner". "Der Trend zum digital vernetzten und zunehmend automatisierten Fahren verändert die Anforderungen an die Hauptuntersuchung grundlegend", sagte Goebelt. "Dafür brauchen wir die richtigen gesetzlichen Regelungen, um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen auch in Zukunft gewährleisten zu können." Ein erster Schritt in diese Richtung sind die seit dem 20. Mai 2018 geltenden Neuerungen, die erstmals Untersuchungen von Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung in den Fahrzeugen vorsehen. Dazu gehört das inzwischen verpflichtende automatisierte Notrufsystem eCall. Allerdings sind die konkreten Prüfverfahren dieser Systeme noch in der Entwicklung. Goebelt: "Der TÜV-Verband setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, die alle Fahrzeughersteller dazu verpflichtet, die relevanten Software-Informationen für die elektronische Prüfung mit dem HU-Adapter bereitzustellen." Der HU-Adapter ist die Schnittstelle, mit der die Prüfer auf die elektronischen und digitalen Systeme der Fahrzeuge zugreifen können.

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