Im Oktober 2017 hatte die Kommission Untersuchungen zu möglichen Absprachen zwischen Automobilherstellern über technische Entwicklungen für Pkw aufgenommen und Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von BMW, Daimler, Volkswagen und Audi in Deutschland durchgeführt.
Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung will die Kommission insbesondere Informationen nachgehen, wonach BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche, die den sogenannten „Fünferkreis" bildeten, bei Zusammenkünften unter anderem über die Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung der Emissionen von Pkw sprachen.
Die Kommission wird in erster Linie untersuchen, ob die Unternehmen vereinbart haben, die Entwicklung und Einführung folgender Emissionsminderungssysteme für im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufte Pkw einzuschränken:
Im Rahmen der eingehenden Prüfung soll ermittelt werden, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, einschließlich Vereinbarungen zur Einschränkung oder Kontrolle der technischen Entwicklung (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), verboten sind.
Gegenwärtig liegen der Kommission nach eigenen Angaben keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die genannten Unternehmen in Bezug auf die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Manipulation des Emissionsverhaltens auf den Prüfständen abgestimmt haben.
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