Natürlich müsse aber Sozialmissbrauch bekämpft werden, sagte sie der Rheinischen Post mit Blick auf Berichte, wonach Ausländer, die in Deutschland wohnen und für ihre in der Heimat lebenden Kinder staatliche Leistungen beziehen, versuchen, das deutsche Sozialsystem auszunutzen.
Widmann-Mauz betonte, zum Beispiel könnten EU-Bürgerinnen und Bürger erst dann zeitlich begrenzt Hartz IV bekommen, wenn sie in Deutschland mindestens ein halbes Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hätten. Sie verwies darauf, dass die Bundesregierung sich in der EU dafür einsetze, dass das Kindergeld für die in der Heimat lebenden Kinder an den Standard des jeweiligen Wohnortes des Kindes angepasst werde.
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