Landkreis Reutlingen:
Aufruf zu sparsamem Umgang mit Wasser
Stand: 02.08.18 16:52 Uhr
Das Landratsamt Reutlingen ruft zu verantwortungsvollem Umgang mit Wasser auf. Grund sind die derzeit niedrigen Wasserstände in Bächen und Flüssen. Demnach dürfen Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg genannten Voraussetzungen getätigt werden.
Erlaubt sind das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das Entnehmen des Wassers in geringen Mengen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau - bei ausreichender Wasserführung. Die Wasserentnahme darf dabei den örtlichen Wasserhaushalt nicht beeinträchtigen. Das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen ist nicht erlaubt.
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