Das Verfahren gegen seine beiden Mitgesellschafter wurde, wegen geringer Schuld eingestellt, wobei einer zudem mit einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro bedacht wurde.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Karlsruhe ergaben, dass die drei Beschuldigten über vier Jahre hinweg eine größere Anzahl von Angestellten in mehreren gastronomischen Betrieben in Heidelberg nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und in der Folge zu geringe Beiträge, u.a. zur Kranken-, Renten- und Sozialversicherung, entrichtet haben. Dadurch entstand ein strafrechtlicher Gesamtschaden von rund 70.000 Euro. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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