Die Anklage gegen die Männer zwischen 17 und 33 Jahren lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Urkundenfälschung.
Sie sollen für die Online-Bestellungen E-Mail-Adressen auf die Namen der vermeintlichen Besteller eingerichtet haben, um so insbesondere Informationen über den Sendungsstatus der Lieferungen zu erhalten.
Die Beschuldigten sollen die Pakete vor Zustellung beim vermeintlichen Besteller abgefangen haben, indem sie sich mit gefälschten Pässen als berechtigte Empfänger bei den jeweiligen Zustellern ausgegeben haben.
Auf diese Weise soll es den gemeinsam agierenden sechs Männern gelungen sein, im Zeitraum von Oktober 2016 bis Oktober 2017 in rund 100 Fällen Waren im Gesamtwert von mindestens 86.000 € zu bestellen und auch in die Landkreise Tübingen und Reutlingen ausliefern zu lassen, um sich hierdurch eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.
Die Bechuldigten machten im Ermittlungsverfahren keine Angaben oder ließen sich nur zum Teil ein.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen wertet die Taten als gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug tateinheitlich mit gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung. Das Strafgesetzbuch sieht als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
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