Das Landgericht Freiburg hat sich außerdem vorbehalten, den Verurteilten später in Sicherungsverwahrung nehmen zu lassen. Damit ist eine mögliche Haftentlassung in der Zukunft erschwert. Im Gerichtssaal gab es Applaus nach der Urteilsverkündung. Der Pflichtverteidiger des verurteilten Hussein K. kündigte an, er werde Revision einlegen. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig war, wegen Alkohols und Drogenkonsums. Im Prozess hatte der Verurteilte die Tat als Affekthandlung beschrieben. Er hatte die Studentin vom Rad gestoßen.
Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass der Verurteilte der Studentin im Oktober 2016 aufgelauert hatte. Er würgte sie demnach bis zur Bewusstlosigkeit, vergewaltigte sie mehrfach und ließ die noch lebende junge Frau im Fluss Dreisam zurück. Hier ertrank sie im Wasser. Er habe gewusst, dass die 19-Jährige noch lebte, sagte die Richterin. Hussein K. bescheinigte sie ein hohes Maß an Empathielosigkeit.
Hussein K. wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der Flüchtling hatte sein Alter als jünger angegeben. Gutachten ergaben aber, dass er höchstwahrscheinlich über 20 ist. Ganz klären ließ sich sein Alter nicht.
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