Volkswagen-Emblem | Bildquelle: pixabay.com

VW zieht Notbremse vor Gerichtsentscheidung:

Händler zahlt Kaufpreis zurück, Käuferin behält Diesel-Auto

Stand: 10.02.18 19:27 Uhr

Kurz vor einem potentiell wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hat der VW-Konzern die Notbremse gezogen: Das Autohaus überwies der Klägerin einfach die geforderte Summe. Einerseits wurde die Klage damit hinfällig, andererseits kann die Klägerin dadurch ihr vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug behalten und muss auch keine Nutzungsentschädigung zahlen.

Ursprünglich hatte die Kundin, die von der Kanzlei KMP3G vertreten wird, in ihrer Klage von VW die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangt – und in erster Instanz verloren. Vor dem OLG Naumburg (Aktenzeichen 1 U 115/17) zeichnete sich dagegen eine Niederlage für VW ab: Da absehbar war, dass die Vorstände des Volkswagen-Konzerns erneut mit Verweis auf die „Geheimhaltung" keine Fragen beantworten würden, hätte der Hersteller den Prozess aufgrund der „sekundären Beweislast" voraussichtlich verloren, berichtet das Portal Rechtecheck.de der GDVI Verbraucherhilfe.

Ein großzügiges Vergleichsangebot, das ein solches Urteil verhindern sollte, lehnte die Klägerin ab. Sie wollte eine Entscheidung des Gerichts erzwingen, um auch für andere vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer rechtliche Klarheit zu schaffen. Dem ist der Konzern nun zuvorgekommen, indem der Händler den geforderten Kaufpreis von 32.214,99 € sowie alle außergerichtlichen Anwaltskosten überwies. Einerseits hat der Konzern damit wieder einmal ein Urteil verhindert. Andererseits kann die Kundin dadurch ihr Auto behalten, da es sich im juristischen Sinne um eine „Zahlung ohne Rechtsgrund" handelt.

Das Verbraucherrechte-Portal Rechtecheck.de weist darauf hin, dass betroffene Diesel-Fahrer i.d.R. nur noch bis Ende des Jahres Zeit haben, VW, Audi, Skoda, Seat oder Porsche zu verklagen. Danach droht in den meisten Fällen Verjährung.

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