Tübingen:
Neue Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Stand: 26.12.17 14:02 Uhr
Ab dem 2. Januar greifen die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Tübinger Altstadt, die der Gemeinderat im Juli 2017 beschlossen hat.
In der Neckargasse verhindert ein versenkbarer Poller die Durchfahrt, so ist die Zufahrt nur noch über die Eberhardsbrücke möglich. In die Fußgängerzone der Altstadt dürfen Fahrzeuge nur noch von 6 bis 10 Uhr Morgens einfahren, Bewohner ohne eigenen Stellplatz dürfen zusätzlich von 18 bis 20 Uhr hineinfahren. Für Lieferdienste gibt es eine Lieferzone in der Collegiumsgasse und Kurzzeitparkplätze in der Langen Gasse und der Hirschgasse. Pflegedienste können wie bisher eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Zusätzlich gibt es dann auch drei Ausnahmegenehmigungen. Eine rote Genehmigung, die nach 10 Uhr das Be- und Entladen für 30 Minuten ermöglicht. Eine grüne Genehmigung, die für einen längere Zeitraum gilt um Umzüge, Bauarbeiten oder Gerüstaufbauten zu ermöglichen. Und eine blaue Genehmigung für Arbeitseinsätze außerhalb der Fußgängerzone. Mit dieser kann man dann in verkehrsberuhigten Bereichen, im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen parken.
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